Ein Seniorenumzug in Bochum lässt sich mit einem Pflegekasse-Zuschuss von bis zu 4.180 € nach §40 SGB XI verbinden – gedacht als Geld für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Hier lesen Sie in Ruhe, wer den Zuschuss bekommt, wofür er wirklich gilt und warum der Antrag zwingend VOR dem Umzug gestellt wird. Den Umzug selbst planen wir behutsam und zum schriftlichen Festpreis.
Pflegekasse-Zuschuss auf einen Blick
Zuschuss je Person
wohnumfeldverbessernde Maßnahme, §40 SGB XI
Mehrere Pflegebedürftige
z. B. Ehepaar mit je eigenem Pflegegrad
Voraussetzung
Ziel: barriereärmer und sicherer wohnen
Reihenfolge
erst Zusage abwarten, dann beauftragen
Die Pflegekasse fördert nicht „einen Umzug“ an sich, sondern die Verbesserung Ihres Wohnumfelds. Beim Seniorenumzug in Bochum geht es genau darum – deshalb greifen beide Dinge so gut ineinander.
Schwellenlos statt Stufen
Der Wechsel in eine ebenerdige, schwellenlose oder rollstuhlgerechte Wohnung zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme – das Herzstück des Zuschusses nach §40 SGB XI.
Aus dem Ruhr-Altbau ins Erdgeschoss
Viele Bochumer wohnen im Altbau ohne Aufzug. Der Umzug aus dem dritten Stock ins Erdgeschoss oder in ein Haus mit Lift verbessert die Pflegesituation sichtbar – ein häufig anerkannter Grund.
Näher an die Betreuung
Zieht jemand näher zu pflegenden Angehörigen oder zu einem Pflegedienst, sodass die Versorgung erst möglich oder deutlich leichter wird, kann das als Maßnahme durchgehen.
Umbauten am neuen Zuhause
Der Topf fließt neben dem Umzug auch in bodengleiche Duschen, Haltegriffe, eine unterfahrbare Küche oder verbreiterte Türen – alles, was das Wohnen sicherer macht.
Umzugskosten nur anteilig
Ehrlich gesagt: Die 4.180 € sind ein Zuschuss zur Maßnahme, kein Freibrief für die komplette Umzugsrechnung. Die Kasse prüft, was der Verbesserung dient.
Das zählt nicht
Ein reiner Wohnungswechsel ohne Verbesserung, ein Umzug in eine schlechter erreichbare Wohnung oder Ausgaben ohne Pflegebezug fallen nicht unter diesen Zuschuss.
Für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach §40 Absatz 4 SGB XI zahlt die Pflegekasse aktuell bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person. Wohnen mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen – etwa ein Ehepaar in Wattenscheid oder Langendreer –, können sich daraus bis zu 16.720 € ergeben. Ältere Ratgeber und manche Wettbewerber führen noch die veralteten 4.000 €; der heute gültige Höchstbetrag liegt bei 4.180 €.
Entscheidend ist die richtige Lesart: Es geht um einen Zuschuss zu einer Maßnahme, die Ihr Wohnen barriereärmer macht – nicht um eine pauschale Erstattung der Umzugskosten. Die Kasse fragt, ob und wie der Umzug die Pflegesituation verbessert. Der Weg ins Erdgeschoss, in eine barrierefreie Wohnung oder näher zur Betreuung wird regelmäßig anerkannt; ein bloßer Ortswechsel ohne diesen Nutzen nicht.
Der Betrag ist eine Obergrenze, kein Automatismus: Sie bekommen das, was die anerkannte Maßnahme tatsächlich kostet, höchstens jedoch 4.180 €. Es lohnt sich also, den Umzug von Beginn an als das zu benennen, was er ist – ein Schritt zu sicherem, altersgerechtem Wohnen. Genau dabei hilft unser schriftlicher Festpreis: Er macht die Kosten für die Pflegekasse klar nachvollziehbar.
1. Zuerst bei der Kasse melden
Nehmen Sie VOR dem Umzug Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf. Wer erst hinterher beantragt, riskiert eine Ablehnung – die Maßnahme muss vorab genehmigt sein. Der Pflegestützpunkt Bochum berät dazu neutral.
2. Antrag mit Begründung
Oft reicht ein formloser Antrag; viele Kassen (AOK, Barmer, DAK, KKH, Knappschaft mit Sitz in Bochum) haben ein Formular. Schildern Sie kurz, wie der Umzug das Wohnen barriereärmer macht.
3. Festpreis als Kostenvoranschlag
In der Regel wird ein Kostenvoranschlag verlangt. Unser schriftlicher Festpreis erfüllt das – ein einziges Angebot genügt den meisten Kassen.
4. Erst nach Zusage umziehen
Beauftragen und umziehen erst, wenn die Bewilligung vorliegt. Danach reichen Sie die Rechnung ein; häufig rechnet die Kasse direkt mit dem Betrieb ab.
An diesen Punkten entscheidet sich, ob der Zuschuss bewilligt wird – und wie Sie ihn mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung verbinden.
Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
Schon ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Zuschuss. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Förderung – klären Sie das als Erstes.
Verbesserung nachvollziehbar machen
Eine knappe Begründung, warum die neue Wohnung barriereärmer ist (ebenerdig, Aufzug, näher zur Pflege). Ein Grundriss oder Fotos der alten und neuen Wohnung helfen.
Schriftlicher Kostenvoranschlag
Ein schriftliches Angebot des Umzugsbetriebs. Unser Festpreis ist dafür gemacht und für die Kasse sauber aufgeschlüsselt.
Antrag VOR dem Umzug
Die Genehmigung muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund – und leicht zu vermeiden.
Kombi mit Kurzzeit- & Verhinderungspflege
Der Wohnumfeld-Zuschuss läuft unabhängig von Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Beide können Sie in der Umzugsphase zusätzlich nutzen, um die Betreuung abzusichern.
Orientierung, kein Rechtsanspruch: Über den Einzelfall entscheidet allein Ihre Pflegekasse. Wir unterstützen beim Kostenvoranschlag, ersetzen aber keine Beratung durch die Kasse oder den Pflegestützpunkt Bochum.
Der Umzug selbst – behutsam und zum Festpreis
Während der Zuschuss läuft, kümmern wir uns um den Umzug: einfühlsames Packen, Möbelmontage, Verkleinern und – als Fernumzug-Spezialist ab Bochum – auch der Weg in eine andere Stadt, etwa zu den Kindern. Klaus vermittelt geprüfte Partnerbetriebe, Sie haben einen festen Ansprechpartner statt Callcenter und einen Festpreis, der vorab schriftlich feststeht.
Zum vollen Seniorenumzug-Service →Die Pflegekasse bezuschusst nicht den Umzug an sich, sondern die Verbesserung Ihres Wohnumfelds nach §40 SGB XI. Zieht ein Mensch mit Pflegegrad in eine barriereärmere Wohnung – ebenerdig, mit Aufzug oder näher zur Betreuung –, gilt das als förderfähige Maßnahme. Dafür sind bis zu 4.180 € möglich. Ein reiner Ortswechsel ohne diese Verbesserung wird dagegen nicht gefördert.
Bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, etwa ein Ehepaar mit je eigenem Pflegegrad, sind bis zu 16.720 € möglich. Es ist ein Höchstbetrag: Sie erhalten die tatsächlichen Kosten der anerkannten Maßnahme bis zu dieser Grenze. Viele Quellen nennen noch die veralteten 4.000 € – aktuell sind es 4.180 €.
Bereits ab Pflegegrad 1. Wichtig ist nur, dass überhaupt ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt und der Umzug das Wohnen nachvollziehbar verbessert. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf diese Leistung.
Ja, unbedingt. Die Pflegekasse muss die Maßnahme genehmigen, bevor Sie umziehen oder einen Betrieb beauftragen. Ein nachträglicher Antrag wird oft abgelehnt. Melden Sie sich also zuerst bei der Kasse, holen Sie unseren Festpreis als Kostenvoranschlag ein und ziehen Sie erst nach der Zusage um.
Meist einen kurzen Antrag mit Begründung, warum die neue Wohnung barriereärmer ist, plus einen Kostenvoranschlag. Häufig genügt ein einziges Angebot – unser schriftlicher Festpreis ist genau dafür gemacht. Ein Grundriss oder Fotos der alten und neuen Wohnung erleichtern der Kasse die Entscheidung.
Ja. Der Zuschuss für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist eine eigene Leistung und schließt Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nicht aus. Besonders in der Umzugsphase lässt sich beides sinnvoll verbinden, um die Betreuung zu sichern. Die genaue Abstimmung übernimmt Ihre Pflegekasse.
Wir bringen Ihren Seniorenumzug mit geprüften Partnerbetrieben zusammen und koordinieren alles über einen festen Ansprechpartner. Sie erhalten einen Festpreis, der vorab schriftlich feststeht – ideal auch als Kostenvoranschlag für die Pflegekasse. Als Fernumzug-Spezialist ab Bochum bringen wir Sie auf Wunsch auch in eine andere Stadt, zum Beispiel zur Familie.
Rufen Sie an oder stellen Sie eine kostenlose Anfrage – für sich selbst oder für Ihre Eltern. Wir nennen Ihnen einen schriftlichen Festpreis, den Sie direkt bei der Pflegekasse einreichen können, und planen den Umzug behutsam mit Ihnen.
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